Kanzleiprofil
Die Kanzlei wurde durch die Rechtsanwältin Gabriela Rosenkranz-Tittl im Jahr 2005 gegründet, ursprünglich mit Büros in Prag und in Bratislava. Im Jahr 2008 haben wir unsere Kanzlei in Pirna (Deutschland) eröffnet. Aufgrund unserer Expertise in mehreren Ländern, unserer Flexibilität und Dank der modernen Kommunikationsmöglichkeiten rekrutieren sich unsere Mandanten hauptsächlich, jedoch nicht ausschließlich, aus der gesamten BRD, Tschechien, Slowakei, Österreich und aus den Niederlanden.
Schwerpunkte unserer Beratung und Vertretung für Privatpersonen liegen bei den grenzüberschreitenden und lokalen „rein“ deutschen und „rein“ tschechischen Fällen in folgenden Gebieten:
Für Firmenkunden fokussieren wir und auf folgende Bereiche:
Unser Leistungsportfolio umfasst die Beratung und Vertretung in den Sprachen Deutsch, Tschechisch (bzw. Slowakisch) und Englisch - dies alles persönlich sowohl in der BRD als auch in der Tschechischen Republik, und vom Fall zu Fall auch in Österreich und in der Slowakei.
Im Laufe eigener Erfahrung von Frau Rosenkranz-Tittl zeigte es sich mehrmals, dass es bei grenzüberschreitenden Verfahren mitunter, zu Übersetzungsfehlern kam. Ein mehrsprachiger Anwalt kann diese Fehler sofort identifizieren und bei dem jeweiligen Gericht, Amt oder den Ermittlungsbehörden sofort abmahnen und korrigieren lassen. Solche Fehler können insb. im Strafverfahren gravierende Auswirkungen haben. Hier ein Beispiel: wenn z.B. aufgrund einer unpräzisen, sinnentstellenden oder falschen Übersetzung eine grobe Fahrlässigkeit mit einem indirekten Vorsatz vertauscht wird und dadurch eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zustande kommt. Ähnlich verhält es sich bei Verständigungsmängeln oder Unkenntnis der EU Normen bei Vertragsverhandlungen. Speziell bei hohem Vertragsvolumen können sich diese für Unternehmen sehr negativ auswirken.
Ein zweisprachiger Anwalt mit einem hohem Sprachlevel (der der Muttersprache nahekommt) und der in beiden Hemisphären (DE und CZ) regelmäßig persönlich arbeitet, ist hier im klaren Vorteil und sein Mandant profitiert natürlich auch davon. Dasselbe gilt für die richtige Wahl des Landesrechtes (DE oder CZ), d.h. rechtzeitig eine qualifizierte Entscheidung zu treffen, das richtige Landesrecht zu implementieren und anzuwenden. Genau dies zählt zu unseren Stärken.
Die Berechnung der anwaltlichen Tätigkeiten verläuft je nach Fall und Land entweder nach dem deutschen RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder nach dem tschechischen Anwaltstarif. Die Straffälle und Steuer- bzw. Finanzsachen werden grundsätzlich mit einem Stundensatz von max. 140,- € zzgl. USt. bzw. 3.500,- CZK berechnet, alle anderen Fälle werden zumeist abhängig von dem Streitwert berechnet, max. jedoch 120,- € zzgl. USt. bzw. 3.000 CZK pro Stunde. Wir streben stets eine klare vorab Abmachung an à nach kurzer Erörterung Ihres Falls bekommen Sie ein verbindliches Abrechnungsangebot, der für die gesamte Laufzeit des Mandates gilt, möge das Verfahren über mehrere Jahre laufen. Wir informieren Sie voraus ebenfalls über die anwendbaren Gerichtskosten in der BRD und in Tschechien.
Selbstverständlich arbeiten wir auch mit Ihren Rechtsschutzversicherern zusammen.