Gabriela Rosenkranz-Tittl Anwältin DE, Advokátka CZ 
 
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Tips für Firmen und Gewerbekunden


Handel und Verträge

In der BRD gibt es sowohl dieselben als auch sehr unterschiedliche Gesellschaftsformen wie/als in Tschechien. Z.B. eine deutsche „GmbH und Co. KG“ oder einen „e.K.“ kennt das tschechische Handelsrecht gar nicht, daher sind sich die Kaufleute manchmal nicht im Klaren, welche Person rechtmäßig handelt und welche Haftungsregeln gelten. Das Gründungkapital fällt in den beiden Ländern unterschiedlich hoch aus, daraus ergibt sich auch die potenzielle Auswirkung für die Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren. Ebenfalls gibt es praktische Unterschiede zw. einem Gewerbetreibenden und dem Namen, unter dem diese Person auftritt. Die Grundregeln für Verträge an sich können unterschiedlich ausfallen. Dies alles sollten Sie prüfen, eher Sie einen Vertrag über Warenlieferung oder Dienstleistung abschließen und in die Vorleistung jeglicher Art gehen.

Wir raten Ihnen deshalb unter anderem Folgendes:

a)     Lassen Sie sich noch vor der ersten Lieferung von Ihrem ausländischen Geschäftspartner seine Gewerbeurkunde oder den Handelsregisterauszug zusenden, hier sehen Sie die genauen Angaben zu den verantwortlichen Personen usw. Wenn Sie aufgrund der Sprache und unterschiedlichem Recht nicht weiterkommen, können wir für Sie eine kurze und günstige Prüfung machen.

b)    Beachten Sie die Steuerregeln bei grenzüberschreitenden Geschäften.

c)     Beachten Sie bitte, dass die Untersuchungspflicht und die Rüge des Kaufmanns nach § 377 HGB (DE) in Tschechien ganz anders als in Deutschland ausfallen.

d)    Die Gewährleistungen bei Baugeschäften und Bauarbeiten in DE und in CZ fallen unterschiedlich aus, dies betrifft sowohl die Abmahnungen und andere Formalien als auch die Fristen.

e)    Verhandeln Sie nach Möglichkeit eine Klausel aus, nach der für Sie das günstigere Landesrecht und Gerichtsstand zur Anwendung kommen. Unter Umständen kann es sogar günstiger sein, das Recht des anderen Landes zu wählen (kürzere Gewährleistung und verschärftes Rügerecht usw.).

f)      Falls Sie im Rahmen Ihres Geschäftsmodels hauptsächlich Verträge mit den Verbrauchern in einem anderen EU Land abschließen, beachten Sie dabei die landesspezifischen gesetzlichen Bestimmungen zu den Verbrauchergeschäften und zu der Inhaltskontrolle der AGBs). Denken Sie dabei auch stets an die Verordnung EU 2006/2004 und ab dem 17.Januar 2020 auf deren Neuregelung durch die Verordnung EU 2017/2394. Die jeweiligen Landes- und EU-Regeln für on-line Geschäfte sind hier gesondert zu prüfen.

g)    und vieles mehr…

 

Strafrecht

Viele Geschäftsführer sowohl in DE als auch in CZ sind sich ihrer verschärften Verantwortung und dadurch auch strafrechtlicher Relevanz mancher Handlungen nicht vollständig bewusst. Dies betrifft insb. den schmalen Grat zw. ungünstigen Geschäften und den für die Staatsanwaltschaft daraus möglicherweise resultierenden Tatbeständen der Untreue, Betrug, Vergünstigung, verursachten Konkurs und nicht zuletzt die Insolvenzverschleppungen, etc. etc., je nach Landesspezifischem Recht. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie in Problemfällen am besten handeln sollten, können wir mit Ihnen eine mögliche Strategie entwickeln. Und falls Sie ein Problem nicht mehr vermeiden konnten und die Ermittlungen bereits begonnen haben, legen Sie uns – immer unter strengsten Regeln der anwaltlichen Vertraulichkeit - die Details offen und wir versuchen den Schaden für Sie als Geschäftsführer und/oder als Gesellschaft zu minimieren oder zu eliminieren.

Was nicht jeder weiß: die Strafrechtliche Verantwortung von Kapitalgesellschaften wurde in Tschechien im Jahr 2011 (Gesetz Nr. 418/2011) eingeführt und kann zum Verbot und zur Löschung der Gesellschaft führen. Dies unter Umständen auch für eine DE Kapitalgesellschaft wegen eines solchen Verfahrens in Tschechien, von den empfindlichen Geldstrafen von Tagessatz bis zu 2 Mil. CZK (etwa 80.000 €) mal abgesehen.

 
 
 
 
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