Gabriela Rosenkranz-Tittl Anwältin DE, Advokátka CZ 
 
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Tipps für Privatkunden


Familienrecht, Scheidungen und Kinder

Um etwaige ungünstige Schritte zu vermeiden, konsultieren Sie einen deutschen oder tschechischen Anwalt bereits bevor Sie sich von Ihrem Partner trennen oder eine Trennungsvereinbarung unterzeichnen! Dies ist nur ein kleiner zeitlicher und finanzieller Aufwand, der sich in der Regel mehr als auszahlt

Besonders vorsichtig sollte man bei s.g. internationalen Ehen agieren, da die unterschiedlichen Heimatländer der Ehegatten Fragen wie eheliches Güterrecht, Rentenausgleich, Unterhalt und Sorgerecht über Minderjährige anders regeln. Es kommt zu Fällen, wo es auf den ersten Blick nicht klar ist, in welchem Land welches Verfahren eingeleitet werden soll oder darf und welches Landesrecht zum Einsatz kommt. Zu beachten sind also nicht nur die Landesgesetze, sondern auch die anwendbaren EU Verordnungen (s. insb. EU/1259/2010 (Rom III.); EG/2201/2003 (Brusel IIa); EU/2016/1103 (EuGüVO); EU/1215/2012) u.A.

Bei einem Kindesentzug – z.B. beim Umzug der Kindesmutter samt minderjährigen Kinder aus Deutschland in ein andres EU Land, muss dies von dem Kindsvater spätestens binnen 6 Monaten nach dem Umzug angefochten werden, ansonsten wird die Lage „zementiert“, d.h. das Kind kann nicht mehr in sein ursprüngliches Heimatland mit Amtshilfe zurückgeholt werden (siehe Haager Kinderschutzübereinkommen).

Die Zuständigkeit der jeweiligen EU Landesgerichte kann ebenfalls von Fall zu Fall variieren, hier muss der Anwalt für Sie die Lage ganz genau prüfen und das günstigste Vorgehen vorschlagen.  

 

Erbrecht

Die Nachlasssachen in Deutschland und in Tschechien verlaufen prozessual völlig unterschiedlich. Nach dem Inkrafttreten der EU Verordnung Nr. 650/2012 (Erbrechtsverordnung, in Anwendung ab dem 17.8.2015) wird die grundsätzliche Zuständigkeit in grenzüberschreitenden Fällen definiert. Man sollte die Möglichkeit des Erlassens eines europäischen Nachlasszeugnisses zum Zwecke der Verwendung in mehreren EU Ländern prüfen. Für die Sterbefälle, die vor dem 17.8.2015 eintraten, sind nach wie vor die ursprünglichen Kollisionsnormen anzuwenden. RAin Rosenkranz-Tittl bearbeitet die Erbfälle in beiden Ländern schon seit 2005 bzw. 2008, kann daher auch die internationalen oder lokalen „Altfälle“ oder nachträgliche Verfahren beim Neuerscheinen einer vorher nicht berücksichtigten Erbmasse, effektiv vertreten. 

 

Strafrecht

Wenn Ihnen eine polizeiliche Ermittlung bzw. eine Strafverfolgung droht oder bereits ansteht, sollten Sie nach Möglichkeit sofort einen Anwalt kontaktieren. Um etwaige Fehlaussagen oder „Zufallsfunde“ bei einer Durchsuchung zu vermeiden, ist es ratsam zumindest einen anwaltlichen Rat zum richtigen Verhalten in jeweiliger Situation einzuholen. In diesem Sinne sollte Ihre unvorbereitete Aussage lieber verweigert werden, jedoch mit dem Hinweis an die Ermittlungsorgane, dass Sie die Zusammenarbeit nicht generell verweigern, sondern Sie lediglich Ihr Recht auf anwaltlichen Rat ggf. Vertretung in Anspruch nehmen möchten und vorher nicht in der Lage sind sich zu äußern.

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind oder Sie als Hinterbliebene(r) eines Opfers Ihre Schadensersatzansprüche geltend machen möchten, sind Sie mit einem Anwalt ebenfalls qualifizierter positioniert. Dies umso mehr, wenn Sie in Deutschland leben und in Tschechien klagen sollen oder umgekehrt.  

Es gibt leider viele andere Fallen, in die Sie tappen können. Erörtern Sie kurz Ihren spezifischen Fall mit uns bevor Sie selbst handeln. 


 
 
 
 
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